Freitag Haustechnik UG
22175 Hamburg
Gebäudereinigung · Glasreinigung
Unterhaltsreinigung
Wo sollen die Fenster geputzt werden?
✔Kostenlos ✔Unverbindlich ✔Vertraulich
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ja. Die Reinigung Ihrer Außen- und Innenrahmen ist bei uns ohne
Aufpreis standardmäßig inklusive!
Ganz einfach: Online, direkt auf dieser Website. Für Sie völlig kostenlos und unverbindlich!
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In den meisten Fällen ja. Unser
Mindestauftragswert beträgt nur 35,--. Entscheiden Sie selbst, ob
Sie diesen (Mindest-)Betrag zahlen möchten. Fragen Sie doch einmal
bei Ihren unmittelbaren Nachbaren nach - eine Zusammenlegeung von
mehreren kleinen Aufträgen zu einem, so dass Sie auf den
Mindestauftragswert von 35,-- € kommen, ist grundsätzlich möglich.
Und Ihre Nachbarn werden Ihnen für Ihren Tipp zur
Arbeitserleichterung danken! Siehe auch: Lohnt sich ein
Fensterputzer überhaupt?
Das ist verständlich. Unser Ziel ist es,
dass Sie mit unserer Leistung hundert prozentig zufrieden sind, sich
mit unserem Service wohl fühlen und uns vielleicht sogar weiter
empfehlen. Wir sichern Ihnen zu, dass Sie von uns absolut
vertrauenswürdigen, freundlichen und diskreten Service erhalten.
Unser kleines Unternehmen ist ordnungsgemäß bei allen zuständigen
Behörden und Kammern registriert (Bezirksamt Hamburg-Nord,
Handwerkskammer Hamburg und IHK Hamburg). Lesen Sie unsere
Referenzen und überzeugen Sie sich davon, dass wir bereits viele
zufriedene Kunden haben.
Wir wollen, dass Sie zukünftig so wenig
Aufwand wie möglich mit dem Fenster putzen haben. Wir bitten Sie
lediglich, dafür zu sorgen, dass alle Fenster gut zugänglich sind,
sich ganz öffnen lassen und die Fensterbänke frei geräumt sind.
Unser Profi-Werkzeug und Reinigungsmittel bringen wir
selbstverständlich selbst mit.
Vereinbaren Sie einfach einen neuen
Termin hier auf dieser Webseite oder rufen Sie an unter 040 / 38 69
95 11.
Ja! Neben der Glasreinigung bieten wir
Unterhaltsreinigung, Büproreinigung, Fassadenreinigung sowie
Jalousienreinigung an!
Ja! Firmenkunden können dies ohnehin in
der Regel in voller Höhe. Aber auch für Privatleute hat der Fiskus
eine Absetzungsmöglichkeit vorgesehen! Sie können 20% von jeder
unserer Rechnungen von der Steuer absetzten - bis zu maximal
4.000,00 € im Jahr! Voraussetzungen sind eine Rechnung von uns und
dass sie den Rechnungsbetrag auf unser Konto überwiesen haben und
dem Finanzamt einen Überweisungsbeleg vorweisen können. Mehr Infos
und Tipps zu diesem Thema finden Sie hier.
Kein Problem, stellen Sie uns ganz einfach
online eine Frage. Wir rufen Sie gerne zurück oder antworten Ihnen per Mail - ganz wie Sie wünschen.